Das Glossar zum Schweizer Beschaffungswesen.

Die wichtigsten Begriffe des Schweizer Beschaffungswesens, einfach erklärt: Verfahren, Kriterien, Fristen und Dokumente.

Verfahren

Kriterien

Rechtsgrundlagen

BöB

Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, die Rechtsgrundlage für Beschaffungen des Bundes.

IVöB

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, die Rechtsgrundlage der Kantone.

WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Internationales Abkommen (GPA), das den Marktzugang für Beschaffungen oberhalb bestimmter Werte öffnet.

SIMAP

Die offizielle Schweizer Plattform, auf der Bund, Kantone und Gemeinden ihre Beschaffungen publizieren.

VöB, Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen

Die bundesrechtliche Verordnung, welche das BöB auf Verordnungsebene konkretisiert.

Staatsvertragsbereich

Beschaffungen, die vom GPA oder anderen anwendbaren Staatsverträgen erfasst werden.

Nicht-Staatsvertragsbereich / Binnenmarktbereich

Beschaffungen, die nicht unter internationale Staatsverträge fallen, aber weiterhin nationalem Beschaffungsrecht unterstehen.

BGBM, Bundesgesetz über den Binnenmarkt

Bundesgesetz, das den freien und gleichberechtigten Zugang zum Schweizer Binnenmarkt sichern soll.

InöB, Interkantonales Organ für das öffentliche Beschaffungswesen

Das interkantonale Organ, das die IVöB vollzieht und deren Weiterentwicklung steuert.

BKB, Beschaffungskonferenz des Bundes

Das Strategieorgan der Bundesverwaltung für die Güter- und Dienstleistungsbeschaffung.

BBL, Bundesamt für Bauten und Logistik

Bundesamt, das unter anderem als zentrale Beschaffungsstelle logistische Güter und bestimmte Dienstleistungen für die Bundesverwaltung beschafft.

KBB, Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund

Bundesstelle, die Beschaffungs- und Bedarfsstellen des Bundes schult, berät und unterstützt.

Fristen & Schwellen

Dokumente

Weitere Begriffe

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