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Rechtsgrundlagen

WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Internationales Abkommen (GPA), das den Marktzugang für Beschaffungen oberhalb bestimmter Werte öffnet.

Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, international als GPA (Government Procurement Agreement) bezeichnet, verpflichtet die Schweiz und die anderen Mitgliedstaaten, Beschaffungen oberhalb bestimmter Werte für Anbieter aus allen Mitgliedstaaten diskriminierungsfrei zu öffnen.

Aufträge im Staatsvertragsbereich müssen für den internationalen Wettbewerb geöffnet werden, meist im offenen oder selektiven Verfahren. Unterhalb dieses Bereichs können Vergabestellen das Verfahren nach nationalem Recht freier wählen.

Für Anbieter mit Sitz ausserhalb der Schweiz ist das GPA relevant, weil es den rechtlichen Zugang zu Schweizer öffentlichen Aufträgen sichert. Für Schweizer Anbieter bedeutet es umgekehrt Konkurrenz durch ausländische Firmen bei grösseren Aufträgen.

Quellen:BKB

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