Gemeinsame Beschaffung
Eine Beschaffung, an der mehrere Auftraggeber gemeinsam beteiligt sind.
Eine gemeinsame Beschaffung liegt vor, wenn mehrere Auftraggeber denselben Bedarf in einem einzigen Verfahren decken. Sie finanzieren oder tragen die Beschaffung gemeinsam statt je separat auszuschreiben.
Bei einer gemeinsamen Beschaffung muss das anwendbare Beschaffungsrecht bestimmt werden. Grundsätzlich knüpft es an die Finanzierung an, doch die beteiligten Auftraggeber können auch ein gemeinsames anwendbares Recht festlegen.
Für Anbieter ist entscheidend, dass die federführende Stelle, die Finanzierungslogik und das anwendbare Recht in solchen Verfahren klar erkennbar sind.
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