Zurück zum Glossar
Weitere Begriffe

Gemeinsame Beschaffung

Eine Beschaffung, an der mehrere Auftraggeber gemeinsam beteiligt sind.

Eine gemeinsame Beschaffung liegt vor, wenn mehrere Auftraggeber denselben Bedarf in einem einzigen Verfahren decken. Sie finanzieren oder tragen die Beschaffung gemeinsam statt je separat auszuschreiben.

Bei einer gemeinsamen Beschaffung muss das anwendbare Beschaffungsrecht bestimmt werden. Grundsätzlich knüpft es an die Finanzierung an, doch die beteiligten Auftraggeber können auch ein gemeinsames anwendbares Recht festlegen.

Für Anbieter ist entscheidend, dass die federführende Stelle, die Finanzierungslogik und das anwendbare Recht in solchen Verfahren klar erkennbar sind.

Loslegen

Von der Ausschreibung zum klaren Offertplan

Erfahren Sie, wie Sealio Chancen qualifiziert, Anforderungen extrahiert und kontrollierte Entwürfe vorbereitet.

Loslegen

Bereit, mehr Ausschreibungen zu gewinnen?

Bringen Sie ein echtes RFP mit. Wir zeigen Ihnen, wie Sealio es in weniger als 10 Sek. analysiert.