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Verfahren

Selektives Verfahren

Zweistufiges Verfahren: Teilnahmeantrag mit Präqualifikation, danach Offerte der ausgewählten Anbieter.

Das selektive Verfahren läuft in zwei Schritten. Zuerst reichen interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag ein, der die Eignung belegt. Die Vergabestelle wählt danach eine Gruppe von Anbietern aus, die zur eigentlichen Offerte eingeladen werden.

Der Teilnahmeantrag bestimmt den Zugang zur zweiten Runde. Referenzen, Kapazität und Schlüsselpersonal müssen darin bereits belegt sein, nicht erst in der Offerte.

Die Vergabestelle kann die Zahl der eingeladenen Anbieter begrenzen, sofern dies vorgängig publiziert wurde und die Auswahl nach objektiven Kriterien erfolgt.

Quellen:SIMAP

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