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Fristen & Schwellen

Schwellenwerte

Wertgrenzen, die bestimmen, welches Verfahren für einen Auftrag zulässig ist.

Schwellenwerte legen anhand des geschätzten Auftragswerts fest, ob ein Auftrag freihändig, im Einladungsverfahren, offen oder selektiv vergeben werden darf. Bund und Kantone verwenden unterschiedliche Werte, und Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen werden separat betrachtet.

Das Interkantonale Organ IVöB hat am 26. November 2025 bestätigt, dass die Schwellenwerte für 2026 und 2027 unverändert bleiben. Die genaue Werttabelle nach Ebene und Leistungsart steht im Leitfaden zu den Schwellenwerten 2026/27.

Für Anbieter erklärt der Schwellenwert, warum ein Auftrag offen publiziert, nur an eingeladene Firmen verschickt oder direkt vergeben wurde, und ob ein Rechtsmittel offensteht.

Quellen:BPUK

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