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Verfahren

Einladungsverfahren

Die Vergabestelle lädt eine begrenzte Zahl ausgewählter Anbieter direkt zur Offertstellung ein.

Beim Einladungsverfahren bestimmt die Vergabestelle selbst, welche Unternehmen zur Offertstellung eingeladen werden. Es gibt keine öffentliche Ausschreibung; nur die eingeladenen Unternehmen können eine Offerte einreichen.

Der Auftragswert muss dabei unter der für dieses Verfahren geltenden Schwelle liegen. Auch wenn die Vergabestelle das Unternehmen bereits kennt, bleiben die publizierten Regeln zu Fristen, Kriterien und Gleichbehandlung verbindlich.

Anbieter, die nie eingeladen werden, haben in diesem Verfahren keinen formellen Zugang. Eine gute Sichtbarkeit auf SIMAP und bestehende Referenzen erhöhen die Chance, für künftige Einladungen berücksichtigt zu werden.

Quellen:SIMAP

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