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Kriterien

Zuschlagskriterien

Bewertungskriterien, die entscheiden, welche zulässige Offerte am meisten Punkte erhält.

Zuschlagskriterien bewerten die eingereichte Offerte im Vergleich zu den anderen zulässigen Offerten. Anders als Eignungskriterien führen sie nicht zu einem Ausschluss, sondern zu einer Punktzahl und einer Rangfolge.

Übliche Zuschlagskriterien sind Preis, Qualität des Vorgehens, Termine, Nachhaltigkeit und Plausibilität. Seit der Revision von BöB und IVöB 2019 gilt gemäss Art. 41 nicht mehr zwingend das billigste, sondern das wirtschaftlich günstigste Angebot als Zuschlagsziel, wobei zweckmässige Qualitätskriterien den Preis ergänzen.

Gewichtung und genaue Formulierung jedes Kriteriums stehen in den Ausschreibungsunterlagen und sind für die konkrete Vergabe massgebend.

Quellen:BKB

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