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Kriterien

Technische Spezifikationen

Mindestanforderungen an die angebotene Leistung selbst, nicht an das Unternehmen.

Technische Spezifikationen legen fest, welche Eigenschaften die angebotene Leistung, das Produkt oder die Lösung zwingend erfüllen muss. Sie stehen im Pflichtenheft und sind von den Eignungskriterien zu unterscheiden, die das Unternehmen betreffen.

Eine Abweichung von einer als Muss-Anforderung markierten Spezifikation führt in der Regel zum Ausschluss der Offerte oder zur Nichtberücksichtigung der betroffenen Position, unabhängig von der übrigen Qualität des Angebots.

Kann-Anforderungen oder Komfortmerkmale werden häufig als Zuschlagskriterien bewertet statt als Ausschlusskriterien behandelt. Welche Anforderungen zwingend sind, steht in den Ausschreibungsunterlagen.

Quellen:SIMAP

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