Nicht-Staatsvertragsbereich / Binnenmarktbereich
Beschaffungen, die nicht unter internationale Staatsverträge fallen, aber weiterhin nationalem Beschaffungsrecht unterstehen.
Der Nicht-Staatsvertragsbereich umfasst Beschaffungen ausserhalb des internationalen Vertragsregimes. Beschaffungsrecht gilt weiterhin, doch die Marktöffnung stützt sich nicht direkt auf das GPA oder ähnliche Staatsverträge.
In diesem Bereich gelten weiterhin die Regeln des Bundes- oder Kantonsrechts, insbesondere zu Transparenz, Gleichbehandlung und wirtschaftlichem Mitteleinsatz. Für Schweizer Anbieter ist das oft der Teil des Marktes, in dem nationale und kantonale Besonderheiten stärker sichtbar werden.
Praktisch wichtig ist die Abgrenzung bei Aufträgen unterhalb bestimmter Schwellenwerte oder bei Auftraggebern und Leistungen, die vom internationalen Vertragsbereich nicht erfasst sind.
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