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Rechtsgrundlagen

BöB

Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, die Rechtsgrundlage für Beschaffungen des Bundes.

Das BöB regelt, wie Bundesstellen und bundesnahe Auftraggeber Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen ausschreiben und vergeben müssen.

Das revidierte BöB sowie die zugehörige Verordnung VöB sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Revision hat das Gesetz mit der IVöB der Kantone weitgehend harmonisiert und den Spielraum für Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Innovationskriterien neben dem Preis erweitert.

Für Anbieter ist relevant, dass das BöB nur für Beschaffungen auf Bundesebene gilt. Kantonale und kommunale Vergabestellen wenden stattdessen die kantonale Umsetzung der IVöB an.

Quellen:BKB

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