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Rechtsgrundlagen

IVöB

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, die Rechtsgrundlage der Kantone.

Die IVöB ist die gemeinsame Grundlage für das öffentliche Beschaffungswesen der Kantone und Gemeinden, die sie in ihrem Ausführungsrecht umsetzen.

Die revidierte IVöB 2019 ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten und gilt in einem Kanton erst, nachdem dieser beigetreten ist und die Vereinbarung umgesetzt hat. Inhaltlich ist sie weitgehend mit dem BöB des Bundes harmonisiert.

Anbieter sollten vor jeder Offerte prüfen, welcher Kanton die Vergabestelle ist und ob dessen Ausführungsrecht Abweichungen zur Bundesregel enthält, etwa bei Fristen oder Rechtsmittelbelehrung.

Quellen:BPUK

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