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Rechtsgrundlagen

InöB, Interkantonales Organ für das öffentliche Beschaffungswesen

Das interkantonale Organ, das die IVöB vollzieht und deren Weiterentwicklung steuert.

Das InöB ist das interkantonale Organ zum öffentlichen Beschaffungswesen der Kantone. Es vollzieht die IVöB und sorgt auf operativer Ebene dafür, dass deren Ziele umgesetzt werden.

Zu seinen Aufgaben gehören Änderungen der Vereinbarung, der Erlass von Vergaberichtlinien und die Anpassung von Anhängen wie den Schwellenwerten. Damit steuert das InöB zentrale Teile des kantonalen Beschaffungsrechts.

Für Anbieter ist das InöB nicht die Stelle für die einzelne Ausschreibung, aber oft die Quelle dafür, wie kantonales Beschaffungsrecht harmonisiert und weiterentwickelt wird.

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