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Rechtsgrundlagen

VöB, Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen

Die bundesrechtliche Verordnung, welche das BöB auf Verordnungsebene konkretisiert.

Die VöB ist die Verordnung des Bundesrates zum öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes. Sie präzisiert das BöB dort, wo das Gesetz nur den Rahmen vorgibt, etwa bei Verfahrensdetails, Dokumentation oder Nachweisen.

Bei Bundesbeschaffungen enthält die VöB viele Regeln, die im Alltag der Ausschreibung relevant sind.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die revidierte VöB zusammen mit dem revidierten BöB. Beide Erlasse bilden zusammen das Bundesrecht für öffentliche Beschaffungen.

Quellen:BKB,PPO

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