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Eignungsnachweis

Der Beleg, mit dem ein Anbieter zeigt, dass er ein verlangtes Eignungskriterium erfüllt.

Ein Eignungsnachweis zeigt, dass ein Anbieter ein gefordertes Eignungskriterium erfüllt, etwa durch einen Handelsregisterauszug, eine Referenzbestätigung, ein Zertifikat oder den Lebenslauf einer Schlüsselperson.

Die Ausschreibungsunterlagen nennen üblicherweise den Nachweis für jedes Kriterium und seine erforderliche Form, etwa Gültigkeitsdauer, Sprache oder Beglaubigung. Ein fehlender oder unvollständiger Nachweis führt häufig zum Ausschluss, selbst wenn die Eignung faktisch bestehen würde.

Eine geordnete Nachweismatrix, welche jedes Kriterium mit Nummer, Quelle und Verantwortlichem verknüpft, verhindert, dass ein einzelner fehlender Beleg die gesamte Offerte gefährdet.

Quellen:SIMAP

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