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Bietergemeinschaft

Ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam eine einzige Offerte einreichen.

Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam eine Offerte einreichen, bilden sie eine Bietergemeinschaft. Sie bündeln damit oft Kapazitäten, Referenzen oder Fachwissen, die ein einzelnes Unternehmen allein nicht abdecken könnte.

Die Ausschreibungsunterlagen regeln in der Regel, ob Bietergemeinschaften zulässig sind, wie Rollen und Verantwortlichkeiten offengelegt werden müssen und ob eine solidarische Haftungserklärung aller Mitglieder verlangt wird.

Die Eignung wird meist über die Bietergemeinschaft als Ganzes geprüft. Einzelne Mitglieder müssen dennoch häufig ihre eigenen Ausschlussgründe und teils eigene Nachweise offenlegen, abhängig von den konkreten Bedingungen der Ausschreibung.

Quellen:SIMAP

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