Freihändiges Verfahren
Direktvergabe an einen einzigen Anbieter, ohne Wettbewerb zwischen mehreren Offerten.
Im freihändigen Verfahren vergibt die Vergabestelle den Auftrag direkt an ein Unternehmen ihrer Wahl, ohne dass andere Anbieter eine Offerte einreichen können. Von allen Verfahrensarten lässt diese den geringsten Wettbewerb zu.
Zulässig ist dies grundsätzlich nur unterhalb der tiefsten Wertgrenze oder wenn ein gesetzlich definierter Ausnahmegrund vorliegt, etwa Dringlichkeit, technische Alleinstellung oder Ergänzung eines bestehenden Auftrags. Vergabestellen müssen die Wahl des freihändigen Verfahrens begründen können.
Bei einem freihändig vergebenen Auftrag ist eine formelle Offerte meist nicht möglich. Der Zugang erfolgt über Bekanntheit, bestehende Verträge oder eine direkte Anfrage der Vergabestelle.
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Von der Ausschreibung zum klaren Offertplan
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