B.10520 USZ Heating Upgrade I BKP 294 HVAC Engineer | OV
Official title in German: B.10520 USZ Heizung Ertüchtigung I BKP 294 HLK Ingenieur | OV
Das Universitätsspital Zürich muss seine Wärmeversorgung auf Pumpenheisswasser (PHW) umstellen, da das Ferndampfnetz 2034 stillgelegt wird. Die verbindliche Heizkurve verlangt künftig mindestens 40 K Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf sowie höchstens 50 °C Rücklauftemperatur. Auch die Funktion des Energierückgewinnungsnetzes ist gestört.
Key points
- Das PHW-Netz hat eine Gesamtwärmeleistung von über 30 MW; nicht alle Gebäude sind vollständig daran angeschlossen.
- Die neue Heizkurve schreibt mindestens 40 K Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf vor; die Rücklauftemperatur darf 50 °C nicht überschreiten.
- Das Energierückgewinnungsnetz funktioniert derzeit nicht bestimmungsgemäss im Heizbetrieb; die Störungsursache ist noch nicht abschliessend geklärt.
Key dates
- 22.04.2026Published on simap.ch
- 01.06.2026, 16:00Submission deadline
- 02.06.2026Bid opening
- 21.07.2026Award
- 22.07.2026Award notice
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Notice text
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Unofficial reproduction. The German text below is taken unchanged from SIMAP notice no. 35812. Only the official notice is binding.
Das Universitätsspital Zürich (USZ) wird derzeit mit Fernwärme beheizt. Für die Wärmeversorgung stehen Ferndampf sowie Pumpenheisswasser (PHW) des Energieversorgers Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) zur Verfügung. Das Ferndampfnetz wird im Jahr 2034 stillgelegt, wodurch die Wärmeversorgung der Gebäude künftig vollständig über PHW erfolgen muss. Bereits heute werden einzelne Gebäude über PHW beheizt; auch die Trinkwarmwasser‑Bereitstellung (TWW) wird teilweise über das PHW‑Netz abgedeckt. Das PHW‑Netz verfügt über mehrere Wärmeübergabestationen, die jeweils mit mehreren Wärmetauschern ausgestattet sind. Die Gesamtwärmeleistung des Netzes beträgt über 30 MW. Derzeit sind jedoch nicht alle Gebäude vollständig an das PHW‑Netz angeschlossen; einige werden weiterhin teilweise oder vollständig über Ferndampf versorgt. Die neue Heizkurve ist verbindlich. Die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf (VL/RL) muss künftig mindestens 40 K betragen (heute: mindestens 20 K). Zudem darf die Rücklauftemperatur 50 °C nicht überschreiten. Diese Anforderungen können aktuell nicht erfüllt werden; auch der PHW‑Vorlauf liegt derzeit konstant höher als von der vereinbarten Heizkurve vorgesehen. Darüber hinaus verfügt das USZ über ein Energierückgewinnungsnetz (ERG), welches zurzeit nicht bestimmungsgemäss im Heizbetrieb funktioniert. Die Ursache der Störung ist noch nicht abschliessend geklärt.