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Öffentliche Beschaffung

Offenes, selektives, Einladungs- und freihändiges Verfahren einfach erklärt

Die Verfahrensart bestimmt, wer teilnehmen darf, wann die Eignung geprüft wird und wie viel Wettbewerb stattfindet.

Veröffentlicht Aktualisiert 6 Min. Lesezeit

Sacha Gönczy · Mitgründer von Sealio

Vier Verfahren im Vergleich

VerfahrenZugang für AnbieterAblauf
OffenAlle geeigneten Anbieter können eine Offerte einreichen.Eignung und Angebot werden im gleichen Verfahren geprüft.
SelektivAlle können einen Teilnahmeantrag stellen; nur ausgewählte Anbieter reichen eine Offerte ein.Zwei Stufen: Präqualifikation, danach Offerte.
EinladungDie Vergabestelle lädt ausgewählte Anbieter ein.Begrenzter Wettbewerb unter den Eingeladenen.
FreihändigDirekte Vergabe an einen Anbieter.Nur im Wertbereich oder in begründeten Ausnahmefällen.

Was Anbieter praktisch anders machen

Im selektiven Verfahren muss der Teilnahmeantrag bereits zeigen, dass Referenzen, Team und Leistungsfähigkeit passen. Im offenen Verfahren laufen Eignung und Angebotsarbeit parallel. Im Einladungsverfahren bleiben die publizierten Regeln massgebend; informelle Kommunikation ändert daran nichts.

Die Verfahrenswahl hängt unter anderem von den Schwellenwerten 2026/27 und vom anwendbaren Erlass ab. Eine Übersicht bietet das offizielle Vergleichsdokument BöB/IVöB.

Qualifikation bleibt der erste Schritt

Klären Sie Zugang, Fristen und Nachweise, bevor Sie Ressourcen einplanen. Der Praxisleitfaden für Anbieter und die 60-Minuten-Qualifikation helfen bei dieser Entscheidung.

Häufige Fragen

Kann jedes Unternehmen an einem offenen Verfahren teilnehmen?

Jedes Unternehmen kann grundsätzlich eine Offerte einreichen, muss aber sämtliche Teilnahme- und Eignungsbedingungen erfüllen.

Was ist die Besonderheit des selektiven Verfahrens?

Es hat zwei Stufen. Zuerst werden Teilnahmeanträge und Eignung geprüft. Danach dürfen nur ausgewählte Anbieter eine Offerte einreichen.

Ist eine freihändige Vergabe immer unterhalb eines Schwellenwerts möglich?

Der anwendbare Erlass und der geschätzte Auftragswert sind zu prüfen. Oberhalb der Schwelle braucht es einen gesetzlichen Ausnahmegrund.

Wichtigste Erkenntnis

Die Verfahrensart verändert Zugang und Timing. Prüfen Sie zuerst, in welcher Stufe welche Nachweise und Entscheidungen fällig sind.

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