Bestattungs- und Transportdienstleistungen ausserhalb der Arbeitszeiten 2027–2029
Das PRD - Bevölkerungsamt beschafft Bestattungs- und Transportdienste ausserhalb der Arbeitszeiten, da der eigene Dienst reguläre Arbeitszeiten abdeckt; so sind Nächte, Wochenenden und Feiertage versorgt.
- Leistungen
- Rund 480 Überführungen und Einsargungen pro Jahr, meist in Zürich, mit mindestens drei Bestattungsfahrzeugen der Kategorie I oder II.
- Vertrag
- Ein Vertrag, einmalig um zwei Jahre verlängerbar; Zahlungsbedingungen sind nicht genannt.
- Eignung
- Mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren mit je 300 Transporten jährlich; vier Mitarbeitende und drei Euro-6-Fahrzeuge erforderlich.
- Zuschlag
- Preis 50%, Dienstleistungsqualität anhand von Referenzen 30%, Fahrzeugtechnologie und Umweltnachweise 10%, Personalqualifikation 5%, Lernendenausbildung 5%.
- Zu beachten
- Mit dem unterzeichneten Angebot sind Vertragsvorlage und städtische AGB zu akzeptieren; auch der Verhaltenskodex ist zu unterzeichnen.
Wichtige Termine
- 03.07.2026Publikation auf simap.ch
- 28.07.2026Fragerunde
- 05.08.2026, 16:30 UhrEingabefrist
- 10.08.2026Offertöffnung
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
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Text der Publikation
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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 40151. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Das Bestattungs- und Friedhofamt der Stadt Zürich führt Einsargungen und Überführungen von Verstorbenen während der regulären Arbeitszeiten (Mo–Fr, 07:00–18:00 Uhr) selbst durch. Für Dienstleistungen ausserhalb dieser Zeiten – an Wochenenden, Feiertagen sowie zwischen 18:00 und 07:00 Uhr – sucht die Auftraggeberin ein externes Unternehmen, das die Bestattungs- und Transportdienstleistungen für einen Zeitraum von drei Jahren (01.01.2027–31.12.2029) erbringt. Die Vertragslaufzeit kann durch die Auftraggeberin einmalig um zwei weitere Jahre (bis 31.12.2031) verlängert werden. Jährlich fallen ca. 480 Einsargungen und Überführungen an, grösstenteils innerhalb des Stadtgebiets Zürich. Dazu gehören: Einsargungen von Verstorbenen innerhalb des Stadtgebiets Zürich, Überführungen von Verstorbenen aus anderen Gemeinden in die städtischen Aufbahrungshallen im Krematorium Nordheim, sowie Überführungen von verstorbenen Einwohner*innen der Stadt Zürich, die ausserhalb des Stadtgebiets verstorben sind.