Führen einer kantonalen Opferberatungsstelle
Das Amt für Gesundheit und Soziales Kanton Schwyz beschafft den Betrieb der kantonalen Opferberatungsstelle nach Opferhilfegesetz, um Opfer und Angehörige zu beraten und Hilfe zu leisten oder zu vermitteln.
- Leistungen
- Kostenlose Beratung, Unterstützung bei der Wahrung der Rechte sowie sofortige und längerfristige medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe.
Wichtige Termine
- 27.05.2026Publikation auf simap.ch
- 24.07.2026Fragerunde
- 24.08.2026, 17:00 UhrEingabefrist
- 26.08.2026Offertöffnung
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 36289. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Führen einer kantonalen Opferberatungstelle im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (Opferhilfegesetz, OHG, SR 312.5) für den Kanton Schwyz. Die Opferberatungsstelle berät Opfer im Sinne des OHG sowie deren Angehörige kostenlos und unterstützt sie bei der Wahrung ihrer Rechte. Darüber hinaus leistet und vermittelt die Opferberatungsstelle dem Opfer und seinen Angehörigen die notwendige medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Soforthilfe und längerfristige Hilfe.