Mise à disposition et exploitation de la plateforme Suisse ePolice C (troisième génération)
Titre officiel en allemand: Bereitstellung und Betrieb der Plattform Suisse ePolice C (dritte Generation)
PTI Suisse remet en concurrence la plateforme nationale Suisse ePolice : SeP-C doit être spécifiée, construite et mise en service d’ici mi-2029. Une prestataire est recherchée pour le développement, l’exploitation, le support et le développement continu. La procédure sélective comprend une présélection et un dialogue.
Points clés du marché
- SeP-C doit servir à toutes les organisations policières cantonales de point d’entrée numérique pour les demandes à la police et permettre d’offrir davantage de services en ligne.
- La plateforme doit être modulaire, configurable selon les corps et extensible à des services en ligne supplémentaires ; des applications mobiles pour Android et iPhone sont proposées en option.
- L’exploitation est prévue soit dans les propres centres de données de la prestataire, soit intégrée aux centres de données d’un fournisseur d’hébergement de l’adjudicateur.
- Sont notamment recherchées des solutions de tri et de guidage des utilisateurs, de reconnaissance des cas, d’aide à la saisie, de fonctions vocales et de traduction automatique.
- La procédure comprend une présélection, l’évaluation des premières offres, un dialogue avec les trois prestataires les mieux notées et une présentation en direct de cas d’utilisation lors de l’évaluation des offres finales.
Dates clés
- 16.06.2026Publication sur simap.ch
- 24.07.2026, 23h00Délai de remise des offres
- 10.09.2026Publication de la sélection des participants
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Texte de la publication
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Reproduction non officielle. Le texte en allemand ci-dessous est extrait sans modification de la publication SIMAP n° 36329. Seule la publication officielle fait foi.
PTI Schweiz betreibt die Plattform Suisse ePolice (SeP, https://www.suisse-epolice.ch/) als Online-Schalter der Polizei für die ganze Schweiz. Die Plattform Suisse ePolice muss bis Mitte 2029 neu ausgeschrieben, spezifiziert, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Das entsprechende Projekt hat den Namen "SeP-C". Mit der Beschaffung von SeP-C sollen die folgenden Ziele erreicht werden: Die Plattform SeP-C ist für die ganze Schweiz zu konzipieren, aufzubauen und zu betreiben. Sie wird durch alle kantonalen Polizeiorganisationen als digitaler Einstiegspunkt für polizeiliche Anliegen genutzt. Der bisherige Erfolg mit den Online-Anzeigen und Online-Waffenmeldungen auf SeP soll ausgeweitet werden auf ein noch umfassenderes Angebot an Online-Dienstleistungen der Polizei auf SeP-C. Eine automatisierte Geschäftsfallerkennung und weitere innovative Lösungen sollen die Benutzerfreundlichkeit sicherstellen. Die Plattform SeP-C muss durch die Anbieterin in eigenen Rechenzentren (Option) betrieben oder in den Rechenzentren eines Hosting-Providers der Auftraggeberin integriert und durch diesen betrieben werden. Die Schnittstellenspezifikationen für SeP-C müssen so früh wie möglich mit den anzubindenden Fachanwendungen vereinbart werden, damit beide Seiten die nötige Vorlaufzeit haben, um ihre Schnittstellen umzusetzen und zu testen. SeP-C muss modular aufgebaut sein, damit die Nutzung durch alle Polizeiorganisationen optimal unterstützt wird. Es sollen korpsspezifische Einstellungen möglich sein. Zudem muss SeP-C für weitere Online-Dienstleistungen erweiterbar sein. Weiter sollen als Option installierbare Apps für mobile Geräte Android und iPhone angeboten werden. Mit der Ausschreibung wird somit eine Anbieterin gesucht, die nachweislich über umfassende Erfahrung in der Umsetzung sowie Support und Pflege vergleichbarer Webanwendungen, eGov-/Polizeianwendungen und KI-Anwendungen verfügt und das Projekt für die Schweizer Polizeiorganisationen (PTI-Parteien und Partner) professionell, proaktiv und partnerschaftlich führen kann, ggf. unter Beizug von Subunternehmen. Nach erfolgter Umsetzung und Inbetriebnahme soll die Anbieterin die Software in der geforderten Qualität und in enger Zusammenarbeit mit PTI pflegen und für die Dauer des Vertrags kontinuierlich weiterentwickeln. Es können sowohl Standard- wie auch Individuallösungen angeboten werden. Die Plattform soll einen einfachen Zugang zu Online-Dienstleistungen der Polizei bieten und ein opti-males Benutzererlebnis ermöglichen. Der Einsatz von modernen Technologien, welche dies unterstüt-zen, ist explizit gewünscht, wenn dabei die Informationssicherheits- und Datenschutzvorgaben einge-halten werden (Datenhaltung Schweiz). So können auch Funktionalitäten mit künstlicher Intelligenz (KI) durch die Lieferantin realisiert werden. Ziel ist es, die Bedienung von SeP-C zu vereinfachen und die Benutzer bei der Beantwortung ihres Anliegens optimal zu unterstützen. Insbesondere für folgende Bestandteile sind innovative Lösungen gefragt: • Einstieg und Triage mit Benutzerführung bis zur Beantwortung des Anliegens • Erkennungshilfe Auswahl Geschäftsfall • Erfassungshilfe Anzeige/Meldung • Transkription von Spracheingaben und in Videokonferenzen, Sprachsteuerung • Übersetzung: automatisierte Übersetzungen von fremdsprachigen Eingaben" Die Beschaffung erfolgt anhand eines selektiven Verfahrens mit Dialog: Präqualifikation: Aus verfahrensökonomischen Gründen wird die Anzahl der zum Angebot eingeladenen Antragstellerinnen auf die fünf bestgeeigneten beschränkt. Nebst der Prüfung der Eignung erfolgt zu diesem Zwecke die Bewertung ihrer Erfahrung in Konzeption, Umsetzung und Wartung von Webanwendungen, Anwendungen mit künstlicher Intelligenz (AI) sowie eGov-/Polizeianwendungen anhand von Referenzen. Angebote: Die Bewertung der Erstangebote erfolgt anhand der Zuschlagskriterien «Preis», «Lösungskonzept Prozesse und Funktionen», «Lösungskonzept Plattform» und «Konzept Organisation und Vorgehensplan». Die drei bestbewerteten Anbieterinnen werden zum Dialog eingeladen (Art. 24 Abs. 4 IVöB). Innovative Elemente der zu erbringenden Leistungen bzw. Ziellösung können so im Dialog konkretisiert werden. In die Bewertung der endgültigen Angebote fliesst zudem eine Live-Präsentation von Use-Cases ein. Der Zuschlag erfolgt nach Abschluss des Verfahrens an das vorteilhafteste Angebot der Dialogpartnerinnen.