Planerwahlverfahren; Ersatzneubau 157, 159 und Sanierung Inventarobjekt Bahnhofstrasse 155, Wetzikon
Die Stadt Wetzikon sucht ein ganzheitliches architektonisches und städtebauliches Konzept für die Liegenschaften Bahnhofstrasse 155, 157 und 159. Das Inventarobjekt 155 soll bewahrt, seine Sanierungstiefe noch festgelegt werden. Für 157 und 159 ist ein Gewerbe-Ersatzneubau mit ortstypischer Silhouette und erweitertem Fussabdruck vorgesehen.
Wichtige Punkte
- Erarbeitung eines ganzheitlichen architektonischen und städtebaulichen Konzepts für das bestehende Ensemble.
- Bahnhofstrasse 155 ist als kommunales Inventarobjekt schützenswerter Bauten zu bewahren; die Eingriffstiefe der Sanierung ist noch offen.
- Für Bahnhofstrasse 157 und 159 ist ein Ersatzneubau als Gewerbeliegenschaft mit ortstypischer Silhouette und erweitertem Fussabdruck zu realisieren.
Wichtige Termine
- 25.09.2026Publikation auf simap.ch
- 08.10.2026Fragerunde
- 22.10.2026, 15:00 UhrEingabefristFrist in 28 Tagen
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Text der Publikation
Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 44457. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Die Stadt Wetzikon beabsichtigt die qualitätsvolle Weiterentwicklung des Zentrums Oberwetzikon. Das Projekt umfasst die Liegenschaften an der Bahnhofstrasse 155, 157 und 159 und bildet einen wesentlichen Baustein dieser Transformation. Gegenstand des Auftrags ist die Erarbeitung eines ganzheitlichen architektonischen und städtebaulichen Konzepts für das bestehende Ensemble. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des historischen Dorfkerns in räumlicher, architektonischer und funktionaler Hinsicht. Das Gebäude Bahnhofstrasse 155 ist Bestandteil des kommunalen Inventars schützenwerter Bauten und soll bewahrt werden. Die Eingriffstiefe für die Sanierung ist noch offen und zusammen mit dem Ersatzneubau festzulegen. Für die Liegenschaften Bahnhofstrasse 157 und 159 ist ein Ersatzneubau mit ortstypischer Silhouette und erweitertem Fussabdruck zu realisieren. Der Ersatzneubau ist als Gewerbeliegenschaft zu konzipieren.