Zuschlag ausstehendBauarbeiten

Wynigen, Instandstellung SM1 Süd bei UF Alchenstorf (41562)

Das Wichtigste in KürzeKI-Zusammenfassung

Das Tiefbauamt des Kantons Bern beschafft die Instandstellung der Stützkonstruktion SM1 Süd in Wynigen von 1986, nachdem eine Inspektion ihren schlechten Zustand und teilweise verstopfte Sickerleitungen festgestellt hat.

Eignung
Eine Referenz muss permanente Rückverankerung und Spritzbeton unter Verkehr mit über 3’000 Fahrzeugen täglich für mindestens CHF 0.5 Mio. umfassen.
Zuschlag
Der Angebotspreis zählt 40%; Bauplanung, Fachkompetenz der Schlüsselpersonen und Nachhaltigkeit zählen 30%, 20% und 10%.

Wichtige Termine

  1. 17.08.2026Publikation auf simap.ch
  2. 31.08.2026Fragerunde
  3. 25.09.2026, 23:59 UhrEingabefrist
  4. 28.09.2026Offertöffnung

Die vollständige Ausschreibungsanalyse

Detaillierter Leistungsumfang

Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.

Prüfung des Auftraggebers

Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.

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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 40059. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.

440.20455 / Wynigen; Instandstellung SM1 Süd Alchenstorfstrasse (41562) Die Stützmauer IO 41562 «SM1 Süd Alchenstorfstrasse» (Schnecke) wurde im Jahr 1986 an der Alchenstorfstrasse in Wynigen, Parzelle Nr. 1682 erstellt. Die Straße verläuft in einer 180°-Kurve zur Lorraine-Unterführung und führt durch einen sich vertiefenden Einschnitt. Die Böschungen im unteren Teil sind beidseitig mit Spritzbeton gesichert. Auf der Hangseite befindet sich eine etwa 100 m lange und bis zu 11 m hohe Felsverkleidung aus Spritzbeton. Die darüber liegenden, ungesicherten Böschungen haben eine Neigung von ca. 50°. Eine Hauptinspektion hat ergeben, dass das Bauwerk in einem schlechtem Zustand ist. Im Rahmen einer Studie wurde der aktuelle Zustand der bestehenden Stützkonstruktion untersucht. Eine wichtige Erkenntnis lieferten die durchgeführten Kanal-TV Aufnahmen. Es konnte festgestellt werden, dass die Sickerleitungen, die für die ordnungsgemässe Entwässerung hinter der Mauer entscheidend sind, zum Teil komplett verstopft waren. Infolgedessen entschied der Oberingenieurkreis IV des Kantons Bern das Bauwerk instand zu stellen.

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