Bern, Bremgartenstrasse 131-137, Gymnasium Neufeld, Instandstellung und Ersatzneubau, BKP 113 Sanierung Altlasten TP 1-2
Das Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern beschafft Schadstoffsanierungen für das Gymnasium Neufeld im Rahmen von Instandstellung und Ersatzneubau.
- Leistungen
- Asbest-, PAK-, PCB- und schwermetallhaltige Bauteile rückbauen; Installationen, Schutz, Reinigung, Freigabe, Verpackung, Transport und Entsorgung übernehmen.
- Eignung
- Eine vergleichbare Ausführung aus den letzten 5 Jahren, insbesondere mit Auftragsvolumen ab CHF 900'000, nachweisen; mittlerer Jahresumsatz mindestens das Doppelte der Angebotssumme.
- Zuschlag
- Der offerierte Nettopreis inklusive MWST zählt 100%.
- Zu beachten
- Angebote bleiben 6 Monate verbindlich; die Fachbauleitung Schadstoffe ist weisungsberechtigt.
Unterlagen für Ihre Offerte
- Unterlagen_BKP 113.zipAusschreibungsunterlagen · 146.3 MB
Wichtige Termine
- 28.09.2026Publikation auf simap.ch
- 16.10.2026Fragerunde
- 23.11.2026, 23:59 UhrEingabefristFrist in 27 Tagen
- 24.11.2026Offertöffnung
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
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- Detaillierter Abgleich mit Ihrem Unternehmensprofil
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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 43686. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Die Arbeiten umfassen den fachgerechten Rückbau aller im Sanierungsperimeter bezeichneten asbest-, PAK-, PCB- und schwermetallhaltigen Bauteile und Baustoffe. Inbegriffen sind sämtliche erforderlichen Baustellen- und Sanierungsinstallationen, Schutz-, Reinigungs- und Freigabemassnahmen sowie die vorschriftsgemässe Verpackung, der Transport und die Entsorgung der belasteten Materialien und anfallenden Bauabfälle. Die Ausführung erfolgt gemäss den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der SUVA und der EKAS-Richtlinie Nr. 6503