Zuschlag ausstehendBauleistungen im Hochbau

(b26052) Giffers, Sanierung Bundesasylzentrum / BKP 215, 221, 228

Das Wichtigste in KürzeKI-Zusammenfassung

Das Bundesamt für Bauten und Logistik saniert das Bundesasylzentrum Giffers, um nicht normkonforme Bauteile und alternde Anlagen instand zu setzen und die Liegenschaft für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu erhalten.

Leistungen
Fassadenarbeiten umfassen eine einschalige Fassade, aussenliegenden windstabilen Sonnenschutz und eine hinterlüftete Verkleidung.
Eignung
Anbieter benötigen 1 vergleichbare Fassadenreferenz über mindestens CHF 3,500,000.00, abgeschlossen innerhalb der letzten 8 Jahre.
Zuschlag
Der Preis zählt 50%; Unternehmensreferenz, Qualität, Termine und Schlüsselpersonenreferenzen zählen 20%, 10%, 10% und 10%.

Wichtige Termine

  1. 12.08.2026Publikation auf simap.ch
  2. 01.09.2026Fragerunde
  3. 23.09.2026, 23:59 UhrEingabefrist

Die vollständige Ausschreibungsanalyse

Detaillierter Leistungsumfang

Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.

Prüfung des Auftraggebers

Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.

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Text der Publikation

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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 41879. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.

Im Jahr 2016 erwarb die Schweizerische Eidgenossenschaft das ehemalige Institut „Guglera“ in Giffers (FR), um es als Bundesasylzentrum (BAZ) mit 250 Schlafplätzen zu nutzen. Bereits 2017/2018 wurde die Anlage teilweise saniert und zum BAZ umgebaut, sodass der Betrieb am 4. April 2018 aufgenommen werden konnte. Das Ziel des vorliegenden Bauprojekts ist die Instandsetzung nicht normkonformer Bauelemente, die nachhaltige Werterhaltung der Liegenschaft sowie die Sanierung baulicher und technischer Anlagen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren kein umfassender Instandhaltungsbedarf mehr entsteht. Die Umsetzung der verschiedenen Sanierungsmassnahmen orientiert sich an den aktuellen SEM-Standards, den BBL-Vorgaben sowie den KBOB-Empfehlungen, soweit dies möglich und zweckmässig ist.

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