(b26024-6) Bern, Bollwerk 27, Sanierung / BKP 271
Die zusammenhängenden Liegenschaften Bollwerk 27 und 29 in Bern werden nach 25 Jahren Nutzung saniert und technisch angepasst. Die Arbeiten betreffen Gebäudehülle, Dachoberlicht, Gebäudetechnik, Brandschutz, Sicherheit, Nutzungsanpassungen und innere Oberflächen. Der BIT-Store bleibt ausgenommen und in Betrieb.
Wichtige Punkte
- Sanierung der Gebäudehülle einschliesslich Dachoberlicht sowie der Gebäudetechnikanlagen.
- Umsetzung von Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen sowie Anpassungen an die zukünftige Nutzung.
- Berücksichtigung der erschwerten Verkehrserschliessung und der historischen Bausubstanz; der BIT-Store im Bollwerk 29 bleibt ausserhalb des Projekts und in Betrieb.
Wichtige Termine
- 07.04.2026Publikation auf simap.ch
- 17.04.2026Fragerunde
- 18.05.2026, 23:59 UhrEingabefrist
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen
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Text der Publikation
Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 34554. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Die in einem Verwaltungsgebäude zusammenhängenden Liegenschaften Bollwerk 27 und 29 solle nach 25 Jahren Gebrauch saniert und dem Stand der Technik angepasst werden. Das Gebäude befindet sich im UNESCO-Perimeter der Berner Altstadt und ist im Bauinventar der Stadt Bern als schützenswert registriert. Die Sanierungsmassnahmen umfassen im Wesentlichen die Gebäudehülle inkl. Dachoberlicht, Gebäudetechnikanlagen, den Brandschutz, die Sicherheitsanforderungen, Anpassungen an die zukünftige Nutzung sowie die inneren Oberflächen. Der Store des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) im Bollwerk 29 ist nicht Teil des Projektes und bleibt während der Sanierung in Betrieb. Bei den Arbeiten ist besonders auf die Erschwernisse und Einschränkungen in Bezug der Verkehrserschliessung und auf die historische Bausubstanz Rücksicht zu nehmen.