OffenFrist in 23 TagenDecken- oder Wandleuchten

(b26024-1) Bern, Bollwerk 27, Sanierung / BKP 233

Das Wichtigste in KürzeKI-Zusammenfassung aus der offiziellen Publikation

Die Liegenschaften Bollwerk 27 und 29 in Bern werden nach 25 Jahren saniert und an den Stand der Technik angepasst. Die Ausschreibung betrifft ausschliesslich die Lieferung der Leuchten; der Einbau erfolgt durch eine beauftragte Elektrounternehmung. Technische Vorgaben des BBL sind vollständig einzuhalten.

Wichtige Punkte

  • Die Sanierung umfasst Gebäudehülle, Dachoberlicht, Gebäudetechnik, Brandschutz, Sicherheit, Nutzungsanpassungen und innere Oberflächen.
  • Der Store des BIT im Bollwerk 29 gehört nicht zum Projekt und bleibt während der Sanierung in Betrieb.
  • Ausgeschrieben ist die Lieferung der Leuchten; deren Einbau ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
  • Bei den Arbeiten sind die eingeschränkte Verkehrserschliessung und die historische Bausubstanz zu berücksichtigen.

Wichtige Termine

  1. 26.08.2026Publikation auf simap.ch
  2. 07.09.2026Fragerunde
  3. 07.10.2026, 23:59 UhrEingabefristFrist in 23 Tagen

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Text der Publikation

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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 42829. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.

Die in einem Verwaltungsgebäude zusammenhängenden Liegenschaften Bollwerk 27 und 29 solle nach 25 Jahren Gebrauch saniert und dem Stand der Technik angepasst werden. Das Gebäude befindet sich im UNESCO-Perimeter der Berner Altstadt und ist im Bauinventar der Stadt Bern als schützenswert registriert. Die Sanierungsmassnahmen umfassen im Wesentlichen die Gebäudehülle inkl. Dachoberlicht, Gebäudetechnikanlagen, den Brandschutz, die Sicherheitsanforderungen, Anpassungen an die zukünftige Nutzung sowie die inneren Oberflächen. Der Store des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) im Bollwerk 29 ist nicht Teil des Projektes und bleibt während der Sanierung in Betrieb. Bei den Arbeiten ist besonders auf die Erschwernisse und Einschränkungen in Bezug der Verkehrserschliessung und auf die historische Bausubstanz Rücksicht zu nehmen. Die vorhandene Ausschreibung umfasst die Lieferung der Leuchten. Der Einbau ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und wird durch eine von der Beschaffungsstelle beauftragte Elektrounternehmung erfolgen. Die Leuchten müssen den technischen Vorgaben des BBL vollumfänglich entsprechen.

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