Stillhaltefrist
Wartefrist zwischen Zuschlagsverfügung und Vertragsabschluss, während der eine Beschwerde möglich ist.
Zwischen der Veröffentlichung der Zuschlagsverfügung und dem tatsächlichen Vertragsabschluss mit dem berücksichtigten Anbieter liegt die Stillhaltefrist. Während dieser Zeit dürfen unterlegene Anbieter Beschwerde einreichen, bevor der Vertrag unterzeichnet wird.
Die Stillhaltefrist schützt den Rechtsschutz: Ohne sie wäre eine Beschwerde nach Vertragsabschluss meist wirkungslos, weil der Auftrag bereits läuft. Die genaue Dauer und die zuständige Beschwerdeinstanz stehen in der Zuschlagspublikation.
Anbieter, die eine Zuschlagsverfügung erhalten oder eine Absage bekommen, sollten die Fristangaben sofort prüfen. Nach Ablauf der Stillhaltefrist ist eine Beschwerde gegen den Zuschlag in der Regel nicht mehr möglich.
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