Staatsvertragsbereich
Beschaffungen, die vom GPA oder anderen anwendbaren Staatsverträgen erfasst werden.
Zum Staatsvertragsbereich gehören öffentliche Beschaffungen, die unter internationale Abkommen wie das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen fallen. Entscheidend sind nicht nur der Auftragswert, sondern auch Auftraggeber, Leistungsart und die Frage, ob der betreffende Bereich vom Abkommen erfasst ist.
Liegt eine Beschaffung im Staatsvertragsbereich, müssen Anbieter aus den erfassten Vertragsstaaten diskriminierungsfrei zugelassen werden. Die Ausschreibung ist damit für den internationalen Wettbewerb geöffnet.
Für Anbieter erklärt der Begriff vor allem, warum eine Ausschreibung international offensteht und weshalb andere Schwellenwerte oder Rechtsmittelregeln greifen können als im Binnenmarktbereich.
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Von der Ausschreibung zum klaren Offertplan
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