Externe Gesamtprojektleitung (Bauherrenvertretung) Entwicklung Bahnmatt, 6341 Baar
Gesucht wird eine externe Gesamtprojektleitung als Bauherrenvertretung für die Einwohnergemeinde Baar im Projekt «Entwicklung Bahnmatt». Das Mandat koordiniert die Teilprojekte, vertritt die Bauherrin und sichert Zielerreichung sowie einen geordneten Ablauf unter politischen, rechtlichen, terminlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Beauftragt wird zunächst die erste Phase bis etwa Ende 2030.
Wichtige Punkte
- Unterstützung und Beratung der Einwohnergemeinde Baar im Projekt «Entwicklung Bahnmatt, Baar».
- Übergeordnete Koordination der im Submissionsprogramm beschriebenen Teilprojekte.
- Vertretung der Interessen der Einwohnergemeinde Baar als Bauherrin sowie Sicherstellung der Zielerreichung und eines geordneten Projektablaufs.
- Der Auftrag umfasst zunächst die erste Projektphase bis etwa Ende 2030; ein Folgeauftrag für weitere Phasen bleibt vorbehalten.
Wichtige Termine
- 03.09.2026Publikation auf simap.ch
- 14.09.2026Fragerunde
- 16.10.2026, 17:00 UhrEingabefristFrist in 31 Tagen
- 17.10.2026Offertöffnung
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
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Text der Publikation
Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 43379. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Das Mandat der externen Gesamtprojektleitung (Bauherrenvertretung) umfasst die Unterstützung und Beratung der Einwohnergemeinde Baar im Rahmen des Projekts «Entwicklung Bahnmatt, Baar». Die Gesamtprojektleitung ist verantwortlich für die übergeordnete Koordination der im Submissionsprogramm beschriebenen Teilprojekte. Zudem vertritt die externe Gesamtprojektleitung insbesondere die Interessen der Einwohnergemeinde Baar als Bauherrin, stellt die Zielerreichung sicher und gewährleistet einen geordneten Projektablauf innerhalb der politischen, rechtlichen, terminlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Der Auftrag umfasst vorerst nur die erste Projektphase bis ca. Ende 2030. Für die weiteren Phasen bleibt die Vergabe eines Folgeauftrags an den Mandatsinhaber im freihändigen Verfahren (gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e und i IVöB) vorbehalten.