AbgeschlossenStadtplanung

Einwohnergemeinde Baar – Überführung altrechtlicher Bebauungspläne ins neue Recht (PBG Kanton Zug)

Das Wichtigste in KürzeKI-Zusammenfassung aus der offiziellen Publikation

Die Einwohnergemeinde Baar sucht Fachleistungen zur Überführung bzw. Aufhebung von 36 rechtskräftigen altrechtlichen Bebauungsplänen in einfache oder ordentliche Bebauungspläne nach dem PBG des Kantons Zug und der IVHB. Die Bearbeitung erfolgt paketweise; sämtliche Pläne sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein.

Wichtige Punkte

  • Bearbeitung von insgesamt 36 rechtskräftigen altrechtlichen Bebauungsplänen.
  • Überprüfung und Festlegung der bestehenden Kategorisierung der Bebauungspläne.
  • Digitalisierung und Aktualisierung der Situationspläne sowie Anpassung oder Neuerarbeitung der Bestimmungen gemäss PBG und IVHB.
  • Erstellung der Planungsberichte nach Art. 47 RPV und Begleitung der Verfahren.
  • Die Gemeinde stellt Grundlagen wie digitalisierte Bestandspläne und amtliche Vermessungsdaten zur Verfügung.

Wichtige Termine

  1. 26.01.2026Publikation auf simap.ch
  2. 09.02.2026Fragerunde
  3. 16.03.2026Eingabefrist

Die vollständige Ausschreibungsanalyse

Detaillierter Leistungsumfang

Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.

Prüfung des Auftraggebers

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Text der Publikation

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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 29428. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.

Die Einwohnergemeinde Baar schreibt die Überführung und Angleichung von insgesamt 36 rechtskräftigen altrechtlichen Bebauungsplänen ans neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zug sowie ans die IVHB aus. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der kommunalen Sondernutzungsplanungen an das seit 2019 geltende neue Recht. Die Überführung erfolgt unabhängig vom Umsetzungsstand der einzelnen Bebauungspläne und ohne Änderungsbegehren der Grundeigentümerschaften. Gegenstand und Umfang des Auftrags Gegenstand des Auftrags ist die fachliche, planerische und formelle Überführung bzw. Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne in einfache oder ordentliche Bebauungspläne nach neuem Recht. Die Bearbeitung erfolgt paketweise gemäss vorgegebener Ablauf- und Terminplanung, mit dem Ziel, sämtliche Bebauungspläne bis Ende 2027 abzuschliessen. Die Leistungen umfassen insbesondere: Überprüfung und Festlegung der bestehenden Kategorisierung der Bebauungspläne Digitalisierung und Aktualisierung der Situationspläne Anpassung bzw. Neuerarbeitung der Bebauungsplanbestimmungen gemäss PBG / IVHB Erstellung der Planungsberichte nach Art. 47 RPV Begleitung der Verfahren Für die Bearbeitung bestehen definierte Rahmenbedingungen, unter anderem eine vorgängige Vorprüfung und Kategorisierung der Bebauungspläne durch die Gemeinde. Zudem werden den Anbietenden umfangreiche Grundlagen wie digitalisierte Bestandspläne, amtliche Vermessungsdaten sowie weitere Hilfestellungen zur Verfügung gestellt.

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