SWW Moos Überbrückungsmassnahmen - Ersatz Aktivkohle für Filter 1-5
Im Seewasserwerk Moos (SWW Moos) ist der Ersatz der Aktivkohle in 5 Aktivkohlefiltern (AKF) im Zeitraum von 2026 bis 2028 fällig. Dazu muss die alte Aktivkohle entfernt und fachgerecht entsorgt sowie frische Aktivkohle eingebracht werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist der Ersatz der Aktivkohle nur während einer Werkabstellung möglich, welche jeweils im Herbst stattfindet.
Wichtige Punkte
- Dabei sollen im Jahr 2026 bei 2 Filter, im Jahr 2027 bei 2 Filter und im Jahr 2028 bei 1 Filter die Aktivkohle ersetzt werden.
- Pro AKF werden 75 m3 benötigt was einer Gesamtmenge von 375 m3 entspricht.
- Die Lieferungen erfolgen in der Zeit von Oktober 2026 bis Juli 2028.
Wichtige Termine
- 19.06.2026Publikation auf simap.ch
- 30.07.2026, 11:00 UhrEingabefrist
- 31.07.2026, 08:00 UhrOffertöffnung
- 18.08.2026Zuschlag
- 20.08.2026Publikation des Zuschlags
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 38986. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Im Seewasserwerk Moos (SWW Moos) ist der Ersatz der Aktivkohle in 5 Aktivkohlefiltern (AKF) im Zeitraum von 2026 bis 2028 fällig. Dazu muss die alte Aktivkohle entfernt und fachgerecht entsorgt sowie frische Aktivkohle eingebracht werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist der Ersatz der Aktivkohle nur während einer Werkabstellung möglich, welche jeweils im Herbst stattfindet. Dabei sollen im Jahr 2026 bei 2 Filter, im Jahr 2027 bei 2 Filter und im Jahr 2028 bei 1 Filter die Aktivkohle ersetzt werden. Leistungen: Lieferung von frischer Aktivkohle im Silowagen. Pro AKF werden 75 m3 benötigt was einer Gesamtmenge von 375 m3 entspricht. Die Lieferung pro AKF muss einzeln abrufbar sein. Die Lieferungen erfolgen in der Zeit von Oktober 2026 bis Juli 2028. Das Einbringen der frischen Aktivkohle erfolgt durch den Lieferanten. Das Ausbringen und das fachgerechte Entsorgen inkl. Entsorgungsnachweis müssen ebenfalls im Angebot enthalten sein.