Bedarfseinschätzungsstelle für Menschen mit Behinderung
Das Amt für Soziales beschafft eine Bedarfseinschätzungsstelle für Menschen mit Behinderungen, da ein neues Gesetz die Wahlfreiheit bei Wohnleistungen stärkt; der Zuschlag hängt vom Finanzreferendum ab.
- Leistungen
- Die Stelle aufbauen, den individuellen Unterstützungsbedarf für ambulante und stationäre Betreuung ermitteln und nötige Leistungen empfehlen.
- Vertrag
- Der Aufbau ist auf Fr. 250'000.- exkl. MWST begrenzt; Betriebskosten sind Pauschalen oder Kostendächer, Optionen sind vorgesehen.
- Eignung
- Erforderlich sind eine deutschsprachige Leitungsperson mit C2 und drei Jahren vergleichbarer Führungserfahrung sowie zwei qualifizierte Fachpersonen.
- Zuschlag
- Der Preis zählt 30%, die Qualität 60% und die Präsentation 10%.
- Zu beachten
- Der Zuschlag hängt vom Referendum ab; Pauschalen enthalten Spesen und bleiben auch bei geringeren Mengen unverändert.
Unterlagen für Ihre Offerte
- Anhang A1_Anforderungskatalog.docxAusschreibungsunterlagen · 300 KB
- Anhang A2_Selbstdeklaration.docxAusschreibungsunterlagen · 280 KB
- Anhang A3_Selbstdeklaration_Art. 29c_Ukraine-Verordnung_DE.pdfAusschreibungsunterlagen · 148 KB
- Anhang A4_Preisblatt.xlsxAusschreibungsunterlagen · 339 KB
- Beilage B1_Vertragsentwurf Aufbauphase.pdfAusschreibungsunterlagen · 203 KB
- Beilage B2_Vertragsentwurf Betrieb.pdfAusschreibungsunterlagen · 226 KB
- Beilage B3_Vertraulichkeitserklaerung.pdfAusschreibungsunterlagen · 132 KB
- Beilage B4_Prozessmodell Bedarfsermittlung.pdfAusschreibungsunterlagen · 63 KB
- Beilage B5_Muster IHP-Fragebogen.pdfAusschreibungsunterlagen · 1.4 MB
- Pflichtenheft.pdfAusschreibungsunterlagen · 503 KB
Wichtige Termine
- 14.09.2026Publikation auf simap.ch
- 09.10.2026Fragerunde
- 13.11.2026, 23:59 UhrEingabefristFrist in 17 Tagen
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 43407. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Die Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat einen Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) verabschiedet, der die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen durch ambulante Leistungen im Bereich Wohnen stärkt. Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Bedarfsermittlung. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderung mit einem standardisierten Bedarfsermittlungsverfahren erfasst und basierend darauf ermittelt, welche Unterstützungsleistungen nötig sind. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll eine kompetente und leistungsfähige Anbieterin evaluiert werden, die als Bedarfseinschätzungsstelle die Bedarfsermittlungen bei Menschen mit Behinderungen im Kanton St.Gallen im Leistungszeitraum der Jahre 2027 bis 2031, mit optionaler Verlängerung bis zum Jahr 2036, durchführen wird. Die Stelle ist zuständig für Bedarfsmittlungen für den Bezug von ambulanten und stationären Betreuungsleistungen. Die Bedarfseinschätzungsstelle übernimmt im Verfahren der Bedarfsermittlung eine zentrale Steuerungsfunktion. Sie prüft und plausibilisiert den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen, stellt den anerkannten Bedarf fest und beurteilt die nötigen Leistungen. Die eigentliche Bedarfsermittlung durch die Stelle erfolgt im kooperativen Dialog. Die abzuklärende Person steht im Fokus und steuert den Prozess mit. Dieser soll situativ gestaltet werden können – z.B. in Bezug auf die Dauer, involvierte Begleitpersonen/Peers und den Durchführungsort (bevorzugt in der individuellen Lebensumgebung). Es werden zwei Grundleistungen vergeben: GL01: Einmalige Aufbau- und Bereitsstellungsarbeiten (für den Aufbau der Bedarfseinschätzungsstelle) GL02: Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs und Abgabe von Empfehlungen zum Bedarf an Leistungen (einschliesslich Berücksichtigung mögliche Leistungen Dritter) Der Gesetzesnachtrag untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum, weshalb im November 2026 eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Die Vergabe ist abhängig vom Ausgang dieser Abstimmung.