Kontrollen von Brandschutzanlagen
Die Solothurnische Gebäudeversicherung SGV beschafft Inspektionen von Brandschutzanlagen im Kanton Solothurn, darunter Abnahme- und periodische Kontrollen sowie Arbeiten im Zeitaufwand.
- Leistungen
- Die Inspektionen betreffen Sprinkleranlagen, einzelne Brandmeldeanlagen, Feuerwehraufzüge, Rauchschutz-Druckanlagen und Sauerstoffreduzierungsanlagen.
- Vertrag
- Die Preise bleiben trotz abweichender Mengen fest; jährliche Schätzwerte für Kontrollen und Stunden sind unverbindlich, ohne garantiertes Volumen.
- Zu beachten
- Die Leistung kann sich aufgrund von Vollzugsänderungen im Rahmen der geplanten Revision der Brandschutzvorschriften BSV 2026 ändern.
Wichtige Termine
- 27.08.2026Publikation auf simap.ch
- 26.09.2026Fragerunde
- 13.10.2026, 23:59 UhrEingabefrist
- 16.10.2026Offertöffnung
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 43065. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Der Auftrag umfasst die Inspektionen von Brandschutzanlagen im Kanton Solothurn über die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ab 1. Januar 2027 bis längstens zum 31. Dezember 2029. Im Besonderen: Abnahmekontrollen Sprinkleranlagen (SPA). Periodische Kontrollen Sprinkleranlagen (SPA). Periodische Kontrollen einzelner Brandmeldeanlagen (BMA). Abnahmekontrollen Feuerwehraufzüge (FWA), Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) und Sauerstoffreduzierungsanlagen (SRA). Arbeiten im Zeitaufwand in den Bereichen SPA und BMA. Das Auftragsvolumen während der Dauer dieses Vertrages richtet sich insbesondere nach den Bautätigkeiten im Kanton Solothurn und der festgelegten Periodizität für periodische Kontrollen. Es besteht kein Anspruch der Anbieterin auf ein garantiertes Auftragsvolumen. Die im Angebotsformular angegebenen Kontrollen pro Jahr bzw. Stunden pro Jahr basieren auf Durchschnittswerten der vergangenen Jahre und dienen lediglich zu Schätzungs- und Vergleichszwecken und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Wird die Anzahl der Kontrollen bzw. Stunden pro Jahr oder während der Vertragsdauer insgesamt unter- oder überschritten, bleiben die vereinbarten Preise fest. Vorbehalten bleiben Änderungen in Bezug auf den Vollzug im Rahmen der geplanten Revision der Brandschutzvorschriften (BSV 2026). Die verlangten Leistungen der Anbieterin als Inspektionsstelle sind im entsprechenden Abschnitt beziehungsweise im Angebotsformular beschrieben und zu entnehmen.