AbgeschlossenTechnische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau

Hauptinspektionen 2027 - 2031 der Kunstbauten auf Kantonsstrassen

Das Wichtigste in KürzeKI-Zusammenfassung aus der offiziellen Publikation

Der Rahmenvertrag umfasst die Hauptinspektion von rund 1’500 Kunstbauten auf Kantonsstrassen über fünf Jahre von 2027 bis 2031. Die Inspektionen erfolgen strassenzugsweise und kontinuierlich nach Vorgaben der vif; Ergebnisse und Massnahmenempfehlungen dienen der Planung weiterer Schritte.

Wichtige Punkte

  • Inspektion von insgesamt ca. 1’500 Objekten der Kantonsstrassen über die fünfjährige Vertragsdauer.
  • Die Hauptinspektionen sind strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe der vif durchzuführen.
  • Inspektoren müssen über eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in verfügen; qualifiziertes Personal und Ressourcen sind bereitzustellen.
  • Zu Beginn der Inspektionsarbeiten ist pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt zu bearbeiten.
  • Der Auftragnehmer erfasst alle Informationen nach Vorgaben der vif in der kantonalen Kunstbauten-Datenbank.

Wichtige Termine

  1. 23.07.2026Publikation auf simap.ch
  2. 14.08.2026Fragerunde
  3. 31.08.2026, 23:59 UhrEingabefrist
  4. 01.09.2026, 08:30 UhrOffertöffnung

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Text der Publikation

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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 41525. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.

1.1.1 Ausgangslage Die Kunstbauten der Kantonsstrassen müssen ihre Funktion jederzeit zuverlässig erfüllen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Werterhaltung der Kunstbauten sind diese in einem Intervall von 5 Jahren einer Hauptinspektion zu unterziehen. Die Inspektionsergebnisse mit Massnahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Planung und Koordination von allfälligen Sofortmassnahmen, Überprüfungen, Instandsetzungen oder Ersatz. Der vorliegende Rahmenvertrag regelt die Inspektionen von 2027 bis 2031 für eine Dauer von 5 Jahren. 1.1.2 Übergeordnete Ziele, Qualitätsschwerpunkte Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Verkehrsteilnehmer aufrechterhalten Konsequente Anwendung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung, Zustandsbewertung und Massnahmenempfehlung Verfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Ressourcen für eine fachlich einwandfreie, termingerechte und kontinuierliche Projektbearbeitung gewährleisten Dringlichkeit von allfälligen weiteren Massnahmen aufzeigen: Nutzungseinschränkung, Überprüfung, Instandsetzung, Verstärkung, Ersatz etc. In der Beurteilung sind Anforderungen bei Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigen Verweis auf aktuelles Bauprogramm des Kantonsstrassennetzes 1.1.3 Projektorganisation Bauherr Abteilungsleiter Realisierung Strassen: Daniel Pfiffner Teamleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic Projektleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic (Wechsel möglich) Die Entscheidungsgrundlagen werden vom Projektverfasser in Absprache mit dem Projektleiter vif vorbereitet und zur Entscheidung dem Abteilungs- und Teamleiter unterbreitet 1.1.4 Projektbeschreibung Abgrenzung: Der Auftrag umfasst über die 5 Jahre insgesamt ca. 1’500 Objekte der Kantonsstrassen Leistungsumfang gemäss Ziffer 1.2. Abhängigkeiten: Aktuelles Bauprogramm für Empfehlungen ist zu beachten Auftrag wird über die Erfolgsrechnung der Kunstbauten finanziert. Die Ausgabebewilligung wird durch das vif jährlich beantragt und ist Voraussetzung für die jährliche Fortführung des Auftrags. 1.1.5 Rahmenbedingungen Die Hauptinspektionen der Kunstbauten sollen strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe vif erfolgen. Die Inspektoren müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in haben. Personelle Kapazitäten und Ressourcen von qualifiziertem Personal für eine fachlich einwandfreie und termingerechte Projektbearbeitung. Eine Ansprechperson (Gesamtprojektleiterin / Inspektorin 1) gegenüber dem Auftraggeber. Zu Beginn der Inspektionsarbeiten soll pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt bearbeitet werden. 1.1.6 Grundlagen Gesetzliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen (Bund und Kanton) SIA-Normen Karte der Kantonsstrassen: Kantons- und Gemeindestrassen - Geoportal Kanton Luzern Fachordner Kunstbauten https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten Vorlagen für Partner https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen Bauwerksakten aus dem Kunstbauten-Archiv der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) Dokumente der Kunstbauten-Datenbank mit Datenblatt, Inspektionsprotokolle, Überprüfungsberichte, Fotozusammenstellungen, Dossierliste etc. vif Merkblatt Einteilung Zustandsklassen 2018 (Beilage) Schlussbericht Hauptinspektionen 2025 als Vorlage für Aufbau und Inhalt – wird nach Auftragserteilung abgegeben 1.1.7 Information, Kommunikation Informationshoheit obliegt der vif Auskünfte an die Öffentlichkeit/Presse erfolgt ausschliesslich durch die vif Besprechungen werden durch den Projektverfasser protokolliert Erfassung aller Informationen in kantonale Kunstbauten-Datenbank (Logo) durch Auftragnehmer nach Vorgaben vif – Login wird bei Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt

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