Bushaltestellen Ennigen Malters, Schachen Dorf, Schachen Industrie, Werthenstein Dorf, Flüeboden Romoos, Allmendli Malters
In den Gemeinden Malters, Werthenstein, Ruswil und Romoos werden sechs Bushaltestellen nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes neu gebaut oder angepasst. Ziele sind mehr Verkehrssicherheit und -qualität sowie die langfristige Gebrauchstauglichkeit und technische Integrität der Anlagen.
Wichtige Punkte
- Betroffen sind die Bushaltestellen Ennigen, Schachen Dorf, Schachen Industrie, Werthenstein Dorf, Flüeboden und Allmendli in vier Gemeinden.
- Die Vorhaben sollen technisch, finanziell und politisch realisierbar sowie zweckmässig und ausgewogen sein.
- Der Vertragsgegenstand betrifft Planungsleistungen gemäss dem vorgesehenen KBOB-Vertrag.
Wichtige Termine
- 22.05.2026Publikation auf simap.ch
- 29.05.2026Fragerunde
- 01.07.2026, 16:00 UhrEingabefrist
- 02.07.2026Offertöffnung
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
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Text der Publikation
Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 37551. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Ausgangslage In den Gemeinden Malters, Werthenstein, Ruswil und Romoos sollen insgesamt sechs Bushaltestellen nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) neu gebaut oder angepasst werden: · K 33 BHS Ennigen Gemeinde Malters · K 33 BHS Schachen Dorf Gemeinde Werthenstein · K 33 BHS Schachen Industrie Gemeinde Werthenstein · K 10 BHS Werthenstein Dorf Gemeinde Ruswil · K 35 BHS Flüeboden Gemeinde Romoos · K 33 BHS Allmendli Gemeinde Malters Übergeordnete Ziele, Qualitätsschwerpunkte. · Umsetzung der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). · Verbesserung der Verkehrssicherheit und der -qualität. · Sicherstellung der langfristigen Gebrauchstauglichkeit und Wiederherstellung der technischen Integrität der Anlagen. · Die Vorhaben müssen technisch, finanziell und politisch realisierbar, zweckmässig und ausgewogen sein. Ein detaillierter Beschrieb des Vertragsgegenstands kann unter Ziffer 1 des vorgesehenen Vertrags für Planungsleistungen der KBOB entnommen werden.