Realisierung und Betrieb öffentliche Ladeinfrastruktur in der Stadt Luzern
Mit der vorliegenden Ausschreibung erteilt die Stadt Luzern die Konzession für die Realisierung und den Betrieb von öffentlichen Ladestationen auf stadteigenen Parkplätzen. Für die bereits definierten Standorte (siehe Dokument C «Beschreibung und Spezifikationen der Standorte») realisiert die Stadt Luzern die Basisinfrastruktur und die Netzerschliessung (Ausbaustufe C2 gemäss SIA 2060).
Wichtige Punkte
- Die Beschaffung und Installation der Ladestationen (Ausbaustufe D gemäss SIA 2060) sowie der gesamte Betrieb werden von der Konzessionsnehmerin übernommen.
- Installation und Betrieb (Wartung, Abrechnung, Kundendienst, Kundenidentifikation, usw.) sind von den Anbietenden als Gesamtleistung aus einer Hand anzubieten.
Wichtige Termine
- 09.03.2026Publikation auf simap.ch
- 07.05.2026, 15:00 UhrEingabefrist
- 08.05.2026Offertöffnung
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen
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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 32340. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Mit der vorliegenden Ausschreibung erteilt die Stadt Luzern die Konzession für die Realisierung und den Betrieb von öffentlichen Ladestationen auf stadteigenen Parkplätzen. Für die bereits definierten Standorte (siehe Dokument C «Beschreibung und Spezifikationen der Standorte») realisiert die Stadt Luzern die Basisinfrastruktur und die Netzerschliessung (Ausbaustufe C2 gemäss SIA 2060). Die Beschaffung und Installation der Ladestationen (Ausbaustufe D gemäss SIA 2060) sowie der gesamte Betrieb werden von der Konzessionsnehmerin übernommen. Installation und Betrieb (Wartung, Abrechnung, Kundendienst, Kundenidentifikation, usw.) sind von den Anbietenden als Gesamtleistung aus einer Hand anzubieten. Für die Ausführung der Arbeiten dürfen die Anbietenden Subunternehmen beiziehen. Für die Belegung der Parkplätze sowie die Nutzung der von der Stadt Luzern finanzierten Basisinfrastruktur und Netzerschliessung entrichten die Anbietenden der Stadt Luzern eine Konzessionsgebühr.