ESP Ausserholligen, Gesamtleiter, Ladenwandgut
Für das Ladenwandgut in Ausserholligen ist eine Gesamtleitung vorgesehen. Das Areal wird als Kleingartenanlage genutzt und ist in die Entwicklung benachbarter Freiräume einzubeziehen. Vorgaben betreffen unter anderem Erschliessungskorridore, Spielflächen und Nachweisflächen; weitere Angaben stehen im Pflichtenheft.
Wichtige Punkte
- Das Gebiet des Ladenwandguts wird seit dem 20. Jahrhundert als Kleingartenareal genutzt.
- Das Entwicklungskonzept für Ladenwandgut und Ladenwandweg wurde 2019 im Rahmen des Freiraumkonzepts Ausserholligen Mitte erarbeitet.
- Geplante Freiräume der benachbarten ewb/BLS-Arealentwicklung müssen mit den Flächen im Ladenwandgut koordiniert werden.
- In der ÜO wurden Rahmenbedingungen wie Erschliessungskorridore, Spielflächen und Nachweisflächen festgehalten.
- Weitere Informationen sind gemäss Hinweis im Pflichtenheft enthalten.
Wichtige Termine
- 30.09.2026Publikation auf simap.ch
- 02.11.2026Fragerunde
- 17.11.2026, 17:00 UhrEingabefristFrist in 49 Tagen
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Text der Publikation
Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 44650. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Vorgeschichte Ladenwandgut Das Gebiet des Ladenwandguts wird seit dem 20. Jahrhundert als Kleingartenareal genutzt. Die ursprüngliche Ausdehnung der Gartenparzellen umfasste das gesamte Gebiet zwischen dem Stöckacker-Quartier und der Gleisspange Steigerhubel. Im Jahr 2019 wurde ein arealübergreifendes Nutzungs- und Entwicklungskonzept (NEK) zum Freiraum Ausserholligen Mitte erarbeitet. Dabei wurde explizit auch für die Familiengartenanlage Ladenwandgut und den Ladenwandweg ein Konzept erarbeitet. Im Zusammenhang mit der benachbarten Arealentwicklung vom ewb/BLS-Areal sind unterschiedliche neue Freiräume, wie zum Beispiel ein neuer Quartierpark geplant und müssen mit den vorgesehenen Flächen im Ladenwandgut koordiniert werden. Teilweise müssen Flächen für die Bewilligungsfähigkeit des Areals ewb/BLS auf den Grundstücken des Ladenwandguts nachgewiesen werden. Das Areal Ladenwandgut ist Teil der ÜO «Areal Stöckackerstrasse 33 – Ladenwandgut». In deren Erstellung wurden in einem ersten Schritt die «harten» Rahmenbedingungen wie beispielsweise Erschliessungskorridore, Spielflächen und Nachweisflächen festgehalten. Weitere Rahmenbedingungen sind im Richtplan Ausserholligen festgehalten: https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/stadtentwicklung/stadtentwicklungsprojekte/esp-planungen/esp-ausserholligen/richtplan-esp-ausserholligen Weitere Informationen gemäss Pflichtenheft.