Zuschlag ausstehendUmweltschutz

BAFU – 467.523.12 - Durchsetzung ISPM 15 Standard (2027 – 2034)

Das Wichtigste in KürzeKI-Zusammenfassung

Das Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund KBB, Dienst öffentliche Ausschreibungen DöA, beschafft Kontrollen von Importwaren mit Holzverpackungen und Backoffice-Leistungen zur Durchsetzung von ISPM 15 und zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung gefährlicher…

Leistungen
Importe mit Holzverpackungen kontrollieren und das Backoffice führen.

Wichtige Termine

  1. 10.08.2026Publikation auf simap.ch
  2. 09.09.2026Fragerunde
  3. 18.09.2026Publikation auf simap.ch (Korrektur)
  4. 13.10.2026, 23:59 UhrEingabefrist

Die vollständige Ausschreibungsanalyse

Detaillierter Leistungsumfang

Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.

Prüfung des Auftraggebers

Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen

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Text der Publikation

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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 41265. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.

Der ISPM 15 ist ein internationaler Standard für phytosanitäre Massnahmen zur Regelung von Holzverpackungsmaterial, der vom Sekretariat des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) herausgegeben wurde (Anhang 04 - Regulation of wood packaging material in international trade). Das IPPC wurde von 185 Staaten ratifiziert (Stand Januar 2025), die Schweiz ratifizierte es 1996. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bilden, gemäss Artikel 102 der Verordnung vom 31. Oktober 2018 über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV; SR 91 6.20), gemeinsam den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD). Die Aufgabe des EPSD ist es, die Einschleppung und die Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen in die Schweiz sowie die Ausfuhr und Verschleppung von Schadorganismen aus der Schweiz zu verhindern. Die Pflanzengesundheitsverordnung regelt unter anderem a) Den Umgang mit besonders gefährlichen Schadorganismen sowie mit Waren, die potenzielle Träger besonders gefährlicher Schadorganismen sind und b) Die Überwachung und Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen. In der vorliegenden Ausschreibung geht es um die Kontrollen von Warenimporten mit Verpackungsholz sowie die Führung des Backoffices.

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