Gemeinsam einem Beschaffungsrecht unterstellte Beschaffung
Gemeinsame Beschaffung, bei der die beteiligten Auftraggeber ein bestimmtes Beschaffungsrecht als anwendbar festlegen.
Bei einer gemeinsamen Beschaffung können die beteiligten Auftraggeber festlegen, welchem Beschaffungsrecht das Verfahren unterstellt wird. Damit wird vorab geklärt, ob etwa Bundesrecht oder das Recht eines bestimmten Kantons gilt.
Die Rechtswahl schafft Rechtssicherheit, weil sie klärt, welche Verfahrensregeln für eine gemischte Beschaffung gelten.
Für Anbieter ist dieser Punkt zentral, weil er bestimmt, welche Fristen, Rechtsmittel und materiellen Regeln auf das Verfahren angewendet werden.
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