Ortsplanungsrevision Zollikon
Die Gemeinde Zollikon vergibt die Erarbeitung einer neuen kommunalen Richtplanung und die anschliessende Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Der Auftrag umfasst fachliche Grundlagen, erforderliche Planungsdokumente und Berichte sowie die Aufbereitung, Einreichung und Bereinigung der Unterlagen für kantonale Verfahren, öffentliche Mitwirkung und Genehmigung.
Wichtige Punkte
- Die Richtplanung umfasst Teilrichtpläne für Siedlung, Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung.
- Die Nutzungsplanung beinhaltet Bauordnung, Zonenplan mit überlagernden Plänen sowie damit verbundene Verordnungen.
- Zum Auftrag gehören Unterlagen für kantonale Vorprüfung, Anhörung, öffentliche Mitwirkung, Festsetzung und Genehmigung sowie deren anschliessende Bereinigung.
Wichtige Termine
- 06.05.2026Publikation auf simap.ch
- 18.05.2026Fragerunde
- 16.06.2026, 16:00 UhrEingabefrist
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
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Text der Publikation
Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 36238. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Auf Basis des Räumlichen Entwicklungskonzept Zollikon von 2026 erarbeitet die Gemeinde im ersten Schritt der Ortsplanungsrevision eine neue kommunale Richtplanung. Darin werden die zentralen Themen der räumlichen Entwicklung (Siedlung, Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung) in Form von Teilrichtplänen integrativ zusammenführt. Neben den fachlichen Grundlagen und der Umsetzung der kantonalen und regionalen Vorgaben werden auch die aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung geprüft, aufgenommen und abgebildet. In einem zweiten Schritt erfolgt die gesamthafte Revision der Nutzungsplanung. Nach einer vertieften Analyse umfasst dies der Auftrag die Erarbeitung sämtlich notwendiger Dokumente und dazugehörigen Berichte. Der Auftrag beinhaltet die raumplanerische Erarbeitung von: dem kommunalen Richtplan (bestehend aus Siedlungs-, Landschafts-, Verkehrs- und Versorgungsrichtplan), der Bauordnung, dem Zonenplan einschliesslich überlagernder Pläne (z.B. Kernzonenpläne und weiterer Ergänzungspläne), Verordnungen mit direktem Zusammenhang zur BZO (z.B. Verordnung über den Schutz der Umgebung, Parkierungsverordnung). Ebenfalls Bestandteil des Auftrags ist die Aufbereitung und Einreichung der Unterlagen für die kantonale Vorprüfung und Anhörung, die öffentliche Mitwirkung sowie für die Festsetzung und anschliessende Genehmigung durch den Kanton, einschliesslich der Bereinigung der Dokumente infolge dieser Verfahrensschritte.