MP-260007 F4 BHS BehiG (Los 1 und 2)
Ausgeschrieben sind Planungsleistungen für die hindernisfreie Anpassung von Bushaltestellen entlang der Nationalstrassen in den Gebietseinheiten VI und VII. Das Mandat reicht von den SIA-Teilphasen 32/33 bis 53 und umfasst insbesondere Gesamtkoordination, Projektierung und Bauleitung der zugewiesenen Massnahmen.
Wichtige Punkte
- Los 1 betrifft die Nationalstrassenabschnitte der Gebietseinheit VI, Los 2 jene der Gebietseinheit VII.
- Die Bushaltestellen sind im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes hindernisfrei anzupassen, damit Menschen mit Behinderungen sie selbstständig und uneingeschränkt nutzen können.
- Das Mandat des Projektverfassers umfasst die SIA-Teilphasen 32/33 (Massnahmenprojekt) bis 53 (Inbetriebnahme, Abschluss).
- Zu den Leistungen gehören insbesondere Gesamtkoordination, Projektierung und Bauleitung der zugewiesenen Massnahmen.
Wichtige Termine
- 20.05.2026Publikation auf simap.ch
- 04.06.2026Fragerunde
- 29.06.2026, 23:59 UhrEingabefrist
- 06.07.2026Offertöffnung
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen
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Text der Publikation
Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 37249. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Entlang der Nationalstrassenabschnitte der Gebietseinheiten VI (Los 1) und VII (Los 2) sind Bushaltestellen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes hindernisfrei anzupassen. Ziel des Projekts ist die Sicherstellung einer selbstständigen und uneingeschränkten Nutzung dieser Bushaltestellen durch Menschen mit Behinderungen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Planungsleistungen eines Projektverfassers für die Anpassung von Bushaltestellen entlang der Nationalstrassen. Das Mandat beinhaltet die Leistungen von den SIA-Teilphasen 32/33 (Massnahmenprojekt) bis 53 (Inbetriebnahme, Abschluss). Das Mandat umfasst insbesondere die Gesamtkoordination, die Projektierung sowie die Bauleitung der zugewiesenen Massnahmen. Grundlage bildet die vorliegende Projektgenerierung, auf deren Basis die Massnahmenprojekte zu erarbeiten sind.