Externe Projektleitung (Bauherrenvertretung) Entwicklung Alterszentrum Heideweg, 6440 Ingenbohl
Gesucht wird eine externe Projektleitung als Bauherrenvertretung für die Gemeinde Ingenbohl beim Projekt «Entwicklung Alterszentrum Heideweg». Das Mandat umfasst zunächst die ersten drei Projektphasen von Herbst 2026 bis etwa Mitte 2028, einschliesslich strategischer und operativer Steuerung sowie der Sicherung von Qualität, Terminen und Kosten.
Wichtige Punkte
- Die Projektleitung unterstützt und berät die Gemeinde Ingenbohl und vertritt die Bauherreninteressen gegenüber Dritten.
- Zum Leistungsumfang gehören die Koordination von Planern und Unternehmern sowie die Steuerung des Projekts als «verlängerter Arm der Bauherrschaft».
- Beauftragt werden vorerst die ersten drei Projektphasen; ein Folgeauftrag für die Phasen 2028 bis zum Projektabschluss etwa 2033 bleibt vorbehalten.
- Ziel ist eine Begleitung des Projekts durch die externe Projektleitung in allen Phasen bis zur Inbetriebnahme.
Wichtige Termine
- 14.08.2026Publikation auf simap.ch
- 19.06.2026Fragerunde
- 14.08.2026, 23:59 UhrEingabefrist
- 17.08.2026, 09:00 UhrOffertöffnung
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen
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Text der Publikation
Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 35452. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Das Mandat der externen Projektleitung (Bauherrenvertretung) umfasst die Unterstützung und Beratung der Gemeinde Ingenbohl im Rahmen des Projekts «Entwicklung Alterszentrum Heideweg». Die externe Projektleitung agiert als verlängerter Arm der Bauherrschaft, um Projekte strategisch und operativ zu steuern. Sie sichert Qualität, Termine und Kosten, koordiniert Planer sowie Unternehmer und vertritt die Bauherreninteressen gegenüber Dritten. Der Auftrag umfasst vorerst nur die ersten drei Projektphasen (Herbst 2026 bis ca. Mitte 2028). Für die weiteren Phasen (2028 bis zum Projektabschluss ca. 2033) bleibt die Vergabe eines Folgeauftrags an den Mandatsinhaber im freihändigen Verfahren (gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e und i IVöB) vorbehalten. Ziel ist, dass die externe Projektleitung das Projekt in allen Phasen bis zur Inbetriebnahme begleitet.