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(26031) 402 Einführungskommunikation e-ID und swiyu Ökosystem

Das Wichtigste in KürzeKI-Zusammenfassung aus der offiziellen Publikation

Das Bundesamt für Justiz sucht für die nationale Einführungskommunikation von e-ID und swiyu eine Full-Service-Kreativ- und Kommunikationsagentur. Die Zusammenarbeit ist vom 1. Juni 2027 bis 31. Dezember 2032 vorgesehen und umfasst Weiterführung, operative Umsetzung sowie Weiterentwicklung der bestehenden Kampagne.

Wichtige Punkte

  • Gegenstand ist eine langfristige Zusammenarbeit mit einer Full-Service-Kreativ- und Kommunikationsagentur.
  • Der Auftrag umfasst die Weiterführung, operative Umsetzung und schrittweise Weiterentwicklung der bestehenden nationalen Kommunikationskampagne.
  • Die bestehende Kampagnenkreation und die technische Grundlage von swiyu.admin.ch wurden 2025–2026 entwickelt und dienen als Basis für die weitere Umsetzung.

Wichtige Termine

  1. 15.09.2026Publikation auf simap.ch
  2. 28.09.2026Fragerunde
  3. 12.10.2026, 23:59 UhrEingabefristFrist in 28 Tagen

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Text der Publikation

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Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 42385. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.

Das Bundesamt für Justiz BJ bereitet eine nationale Bevölkerungskampagne zur Einführung der elektronischen Identität und des swiyu Ökosystems vor. Für den Zeitraum vom 1. Juni 2027 bis zum 31. Dezember 2032, strebt das BJ eine langfristige Zusammenarbeit mit einer Full-Service-Kreativ- und Kommunikationsagentur an. Ab Vertragsbeginn, voraussichtlich am 1. Juni 2027, übernimmt der Auftragnehmer die Weiterführung, operative Umsetzung sowie die schrittweise Weiterentwicklung der bestehenden nationalen Kommunikationskampagne zur Einführung der e-ID und des swiyu Ökosystems. Die grundlegende Kampagnenkreation sowie die technische Grundlage der Kampagnenplattform swiyu.admin.ch wurden in den Jahren 2025–2026 durch eine Kommunikationsagentur im Rahmen eines Abrufs aus dem WTO-Agenturpool des BBL entwickelt und bilden die Basis für die weitere Umsetzung der Kampagne. Die Abgrenzung der in der Vorphase erbrachten Leistungen gegenüber dem Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist in Ziffer 3.1.1 des Pflichtenhefts dargelegt.

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