Gebietsentwicklung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch: Planerleistungen Erarbeitung Regionaler Sachplan
Ausgeschrieben sind Planerleistungen für einen regionalen Sachplan gemäss § 12a BauG Aargau zur Gebietsentwicklung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch. Der Sachplan soll Ergebnisse der Testplanung behördenverbindlich festlegen und die Teilrevision der Nutzungsplanung vorbereiten. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Unterstützung während der gesamten Folgephase 4.
Wichtige Punkte
- Erarbeitung eines regionalen Sachplans für den Stadtraum südlich der SBB-Gleise mit den Arealen Bahnhof Süd und Campus.
- Kooperative Abstimmung der Planung mit den Projektpartnern sowie Überführung der Testplanung und Synthese in behördenverbindliche Festlegungen.
- Unterstützung in Phase 4 «Teilrevision Nutzungsplanung» von der Entwurfserarbeitung über Mitwirkung, Vorprüfung, Bereinigung und Auflage bis zur Genehmigung.
Wichtige Termine
- 02.03.2026Publikation auf simap.ch
- 16.03.2026Fragerunde
- 15.04.2026, 17:00 UhrEingabefrist
Die vollständige Ausschreibungsanalyse
Detaillierter Leistungsumfang
Strukturierter Überblick über Leistungen, Anforderungen und Fristen.
Prüfung des Auftraggebers
Kontext zur Beschaffung und zu den veröffentlichten Angaben.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen
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Text der Publikation
Nicht offizielle Wiedergabe. Der folgende Text auf Deutsch stammt unverändert aus der SIMAP-Publikation Nr. 32244. Ausschliesslich die offizielle Publikation ist massgebend.
Vergeben werden Planerleistungen für die Erarbeitung eines regionalen Sachplans gemäss § 12a BauG Kanton Aargau im Rahmen der Gebietsentwicklung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch. Der regionale Sachplan soll die Ergebnisse der Testplanung und die konsolidierte Synthese der Projektpartner behördenverbindlich festlegen und die Grundlage für die nachfolgende Teilrevision der Nutzungsplanung bilden. Bearbeitet wird der Stadtraum südlich der SBB Gleise mit den Arealen Bahnhof Süd und Campus in kooperativer Abstimmung mit den Projektpartnern. Zusätzlich werden Leistungen für die Folgephase 4 «Teilrevision Nutzungsplanung» ausgeschrieben. Der Umfang der Phase 4 umfasst die Unterstützung über die gesamte Prozessdauer von der Vorbereitung und Erarbeitung des Entwurfs über Mitwirkung, kantonale Vorprüfung, Bereinigung, öffentliche Auflage und Einwendungsverfahren bis zur Genehmigung.